§ 3 T-IFG 1996 BN (weggefallen)

Inhalt und Form der nach dem Tiroler Grundverkehrsgesetz 1996 auszustellenden Bestätigungen und zu erbringenden Nachweise

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.2022 bis 31.12.9999
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Landesregierung über den Inhalt und die Form der Bestätigungen nach § 25a Abs. 1, 2 und 3 des Tiroler GrundverkehrsgesetzesT-IFG 1996, LGBl. Nr. 132/2012, außer Kraft BN seit 31.08.2022 weggefallen.

Stand vor dem 31.08.2022

In Kraft vom 29.10.2016 bis 31.08.2022
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Landesregierung über den Inhalt und die Form der Bestätigungen nach § 25a Abs. 1, 2 und 3 des Tiroler GrundverkehrsgesetzesT-IFG 1996, LGBl. Nr. 132/2012, außer Kraft BN seit 31.08.2022 weggefallen.

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