§ 52 T-FischG (weggefallen)

T-FischG - Fischereigesetz 2002, Tiroler

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.12.2024
§ 52 T-FischG seit 31.12.2020 weggefallen.
In Kraft seit 01.01.2021 bis 31.12.9999
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