§ 4 T-DDP 1997

T-DDP 1997 - Dienstabzeichen und Dienstausweis nach dem Tiroler Parkabgabegesetz 1997

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.12.2024

§ 4

 

Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 1997 in Kraft. Zugleich tritt die Verordnung über das Dienstabzeichen und den Dienstausweis der Aufsichtsorgane nach dem Tiroler Kurzparkzonenabgabegesetz, LGBl. Nr. 4/1990, außer Kraft.

In Kraft seit 01.07.1997 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 4 T-DDP 1997


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 4 T-DDP 1997 selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 4 T-DDP 1997


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 4 T-DDP 1997


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 4 T-DDP 1997 eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis T-DDP 1997 Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen
Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 3 T-DDP 1997
Anl. 1 T-DDP 1997