Art. 5 StW 1992

StW 1992 - Statut für die Stadt Wels 1992

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024

(Anm: Übergangsrecht zur WV LGBl. Nr. 8/1992)

Im Sinn des Art. 33 Abs. 3 Z 10 L-VG. 1991 werden aus Art. II Abs. 2 und 3 des Landesgesetzes (im folgenden Z 1 und 2), mit dem das Statut für die Stadt Wels 1980 geändert wird, LGBl. Nr. 100/1991, folgende Übergangsbestimmungen kundgemacht:

1.

Am 29. Oktober 1991 (Tag der konstituierenden Sitzung des Gemeinderates) bestehende Verordnungen gemäß § 44 Abs. 8 des Statutes für die Stadt Wels 1980 gelten als Verordnungen gemäß § 34 Abs. 2 erster Satz.

2.

Am 29. Oktober 1991 (Tag der konstituierenden Sitzung des Gemeinderates) anhängige Verfahren sind nach den Bestimmungen dieses Landesgesetzes weiterzuführen.

In Kraft seit 01.02.1992 bis 31.12.9999
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