Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 13. Dezember 2013, in Kraft.
In Kraft seit 13.12.2013 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 2 StStbP-V
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 2 StStbP-V selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 2 StStbP-V