§ 2 StStbP-V Inkrafttreten

StStbP-V - Steiermärkische Staatsbürgerschaftsprüfungs-Verordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 13. Dezember 2013, in Kraft.

In Kraft seit 13.12.2013 bis 31.12.9999
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