Der Prüfungsinhalt über die Grundkenntnisse der Geschichte des Bundeslandes Steiermark (Prüfungsstoffabgrenzung II) hat nachstehende Themenbereiche zu umfassen:
1. | Entstehung des Landes und seines Wappens; Verbindung mit Österreich; Stellung im Habsburgerreich, in Innerösterreich und in der Österreichisch-Ungarischen Monarchie; | |||||||||
2. | Übergang vom Herzogtum zum Bundesland in der Republik Österreich; Landeshymne; politische Geschichte in der Ersten Republik, im Ständestaat, in der NS-Zeit; Zweiter Weltkrieg; | |||||||||
3. | Besatzungszeit; politische Geschichte in der Zweiten Republik; | |||||||||
4. | Wesentliche statistische Daten des Bundeslandes Steiermark; | |||||||||
5. | Entwicklung der Verfassung und der Verwaltungsstrukturen; politische und geographische Einteilung; | |||||||||
6. | Landwirtschaft, Gewerbe und Industrie; | |||||||||
7. | Bildung, Kultur und Soziales. |
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 13. Dezember 2013, in Kraft.
Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Steiermärkische Staatsbürgerschaftsprüfungs-Verordnung, LGBl. Nr. 87/2006, außer Kraft.
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 28. November 2013 über die Prüfungsstoffabgrenzung zum Nachweis der Grundkenntnisse der Geschichte der Steiermark (Steiermärkische Staatsbürgerschaftsprüfungs-Verordnung; StStbP-V)
Stammfassung: LGBl. Nr. 159/2013
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 10a Abs. 7 des Staatsbürgerschaftsgesetzes 1985 (StbG), BGBl. Nr. 311, zuletzt in der Fassung BGBl. I Nr. 136/2013, wird verordnet: