§ 1 Stmk. RZBG 2016 Inhaltliche Voraussetzungen

Stmk. RZBG 2016 - Steiermärkisches Rückzahlungsbegünstigungsgesetz 2016

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

(1) Im Falle der vorzeitigen gänzlichen Rückzahlung von Wohnbaudarlehen des Landes Steiermark, die im Rahmen von Eigenheimförderungen oder von Förderungen des Ersterwerbes von Eigentumswohnungen gemäß den Bestimmungen des Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetzes 1993 vor 2015 gewährt wurden, wird ein Nachlass von 10 % gewährt, wenn das Darlehen weder gekündigt noch fällig gestellt ist.

(2) Allfällige Aufstockungs- sowie Nachtragsdarlehen sind gleichzeitig mit dem Darlehen zu tilgen.

(3) Das Ansuchen hat unter Einhaltung einer 4-wöchigen Kündigungsfrist die Kündigung des Darlehens zum nächsten Fälligkeitstermin zu enthalten.

In Kraft seit 01.04.2016 bis 31.12.9999
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