Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Die Änderung des § 16 Abs. 1 sowie die Einfügung des § 1a durch die Novelle LGBl. Nr. 81/2010 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 25. September 2010, in Kraft.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr.°81/2010
In Kraft seit 25.09.2010 bis 31.12.9999
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