§ 19 Stmk. PKVG Verweisung auf andere Gesetze

Stmk. PKVG - Steiermärkisches Pensionskassenvorsorgegesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

(1) Soweit in diesem Gesetz auf Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in folgender Fassung anzuwenden:

1.

Pensionskassengesetz (PKG), BGBl. Nr. 281/1990, in der Fassung BGBl. I Nr. 64/1997;

2.

Exekutionsordnung, RGBl. Nr. 79/1896, in der Fassung BGBl. Nr. 759/1996;

3.

Betriebspensionsgesetz (BPG), BGBl. Nr. 282/1990, in der Fassung BGBl. Nr. 754/1996;

4.

Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG), BGBl. Nr. 189/1995, in der Fassung BGBl. I Nr. 64/1997.

(2) Soweit in diesem Gesetz auf Landesgesetze verwiesen wird, sind diese in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.

In Kraft seit 01.10.1997 bis 31.12.9999
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