Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024
Die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung für ein Kehrobjekt bestehende Beauftragung eines Rauchfangkehrers bleibt bis zum nächsten Wechsel desselben aufrecht.
In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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