§ 2 Stmk. KGV 2015 Grenzverlauf

Stmk. KGV 2015 - Steiermärkische Kehrgebietsverordnung 2015

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Die durch Angabe von Straßen, Plätzen, Gewässern oder Gerinnen bezeichnete Grenze verläuft, soweit nicht anders bezeichnet, jeweils in der Straßen-, Platz-, Gewässer- bzw. Gerinnemitte.

In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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