Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024
Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Steiermärkische Landwirtschaftsförderungsgesetz LGBl. Nr. 9/1994 in der Fassung LGBl. Nr. 44/2012 außer Kraft.
In Kraft seit 19.03.2013 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 21 StLWFöG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 21 StLWFöG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 21 StLWFöG