Login:
×
Eingeloggt bleiben
Login
Registrieren
-
Passwort vergessen?
Registrieren
Login
Menü öffnen/schließen
Menü
Sie sind nicht angemeldet.
Gesetze
Übersicht
Bundesgesetze
Landesgesetze
Burgenland
Kärnten
Niederösterreich
Oberösterreich
Salzburg
Steiermark
Tirol
Vorarlberg
Wien
Meine Gesetze
Gesetzesaktualisierungen
Volltextsuche
Forum
Forum Recht
Gesetzeskommentare
Gesetzessammlungen
Abfrageservices
Übersicht
Grundbuch
Grundbuchabfrage
Urkundenabfrage
Grundbuch Praxiswissen
Grundbuchnummern suchen
Firmenbuch
Handelsregister
GISA
DSGVO Mustervorlagen
Preise
FAQ
Tools
Zinsrechner
Existenzminimumrechner
Grundbuchnummernsuche
Legal.Tech
Über Uns
Verlinkungsmöglichkeiten
Werben mit JUSLINE
Hilfe
Recht.Beobachten
Recht.Merken
Recht.Aktuell
A-S-O Tool
Release Notes
Credits
Alle
Dropdown: Gewählter Wert ist Alle
Bundesgesetze
Burgenland
Kärnten
Niederösterreich
Oberösterreich
Salzburg
Steiermark
Tirol
Vorarlberg
Wien
Alle Gesetze
§ 304a StGB (Strafgesetzbuch), (weggefallen) - JUSLINE Österreich
§ 304a StGB (weggefallen)
StGB - Strafgesetzbuch
beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
§ 304a StGB
seit 31.08.2009 weggefallen.
In Kraft seit 01.09.2009 bis 31.12.9999
0
Kommentare zu § 304a StGB
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 304a StGB selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Wie kommentiere ich?
Kommentar hinzufügen
22
Entscheidungen zu § 304a StGB
Entscheidungen zu § 304a StGB
Entscheidungen des VwGH
(02/1948)
22
0
Diskussionen zu § 304a StGB
Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 304a StGB eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis StGB
Gesamte Rechtsvorschrift
Drucken
PDF herunterladen
Paragrafennavigation
§ 295 StGB Unterdrückung eines Beweismittels
§ 296 StGB Tätige Reue
§ 297 StGB Verleumdung
§ 298 StGB Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung
§ 299 StGB Begünstigung
§ 300 StGB Befreiung von Gefangenen
§ 301 StGB Verbotene Veröffentlichung
§ 302 StGB Mißbrauch der Amtsgewalt
§ 303 StGB Fahrlässige Verletzung der Freiheit der Person oder des Hausrechts
§ 304 StGB Bestechlichkeit
§ 304a StGB (weggefallen)
§ 305 StGB Vorteilsannahme
§ 306 StGB Vorteilsannahme zur Beeinflussung
§ 306a StGB (weggefallen)
§ 307 StGB Bestechung
§ 307a StGB Vorteilszuwendung
§ 307b StGB Vorteilszuwendung zur Beeinflussung
§ 307c StGB (weggefallen)
§ 308 StGB Verbotene Intervention
§ 309 StGB Geschenkannahme und Bestechung von Bediensteten oder Beauftragten
§ 310 StGB Verletzung des Amtsgeheimnisses
Haftungsausschluss
Vernetzungsmöglichkeiten
§ 304 StGB
§ 305 StGB
0 Kommentare zu § 304a StGB