Leistungen der Sozialhilfe aus öffentlichen Mitteln sollen
1. | zur Unterstützung des allgemeinen Lebensunterhalts und zur Befriedigung des Wohnbedarfs der Bezugsberechtigten beitragen, | |||||||||
2. | integrationspolitische und fremdenpolizeiliche Ziele berücksichtigen und | |||||||||
3. | insbesondere die (Wieder-)Eingliederung von Bezugsberechtigten in das Erwerbsleben und die optimale Funktionsfähigkeit des Arbeitsmarktes weitest möglich fördern. |
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