Gesamte Rechtsvorschrift SO-V

Sicherheitsorganisationen-Verordnung

SO-V
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Stand der Gesetzesgebung: 09.09.2017

§ 1 SO-V


Paragraph eins,

Die Vereinten Nationen werden, soweit sie im Rahmen des durch die Resolution des Sicherheitsrates Nr. 1267/1999 eingesetzten Komitees tätig werden, zur Sicherheitsorganisation erklärt.

§ 2 SO-V


Paragraph 2,

Diese Verordnung tritt mit 1. Oktober 2002 in Kraft.

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