§ 2 S.LVwGG

S.LVwGG - Akademischer Grad „Master of Advanced Studies (Public Health – Öffentliches Gesundheitswesen)“

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Diese Verordnung tritt mit 1. September 2000 in Kraft.

In Kraft seit 01.09.2000 bis 31.12.9999
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