§ 1 S.LVwGG

S.LVwGG - Akademischer Grad „Master of Advanced Studies (Public Health – Öffentliches Gesundheitswesen)“

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024

Die Studiendekanin oder der Studiendekan der Medizinischen Fakultät der Universität Innsbruck hat an Absolventinnen und Absolventen des Universitätslehrganges „Public Health – Öffentlicher Gesundheitsdienst“ der Medizinischen Fakultät der Universität Innsbruck den akademischen Grad „Master of Advanced Studies (Public Health – Öffentliches Gesundheitswesen)“, abgekürzt „MAS“, zu verleihen.

In Kraft seit 01.09.2000 bis 31.12.9999
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