§ 1 Sbg. VLMH

Sbg. VLMH - Verordnung der Salzburger Landesregierung über die Mustersatzungen für Hegegemeinschaften

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

§ 1

 

Jede Hegegemeinschaft hat Satzungen unter Verwendung der in der Anlage festgelegten Mustersatzung zu beschließen.

In Kraft seit 11.09.2004 bis 31.12.9999
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