§ 1 Sbg. VLATKLL (Verordnung der Salzburger Landesregierung - Auflassung eines Teils der Kienbergwand-Landesstraße als Landesstraße) - JUSLINE Österreich
§ 1 Sbg. VLATKLL
Sbg. VLATKLL - Verordnung der Salzburger Landesregierung - Auflassung eines Teils der Kienbergwand-Landesstraße als Landesstraße
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
Die L 217 Kienbergwand Landesstraße im Gemeindegebiet von St Gilgen am Wolfgangsee wird im Abschnitt von Straßenkilometer 0,674 bis Straßenkilometer 2,021 mit Wirkung vom 30. November 2004 als Landesstraße aufgelassen.
In Kraft seit 30.11.2004 bis 31.12.9999
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