§ 1 Sbg. SSSPB

Sbg. SSSPB - Standortverordnung Stadt Salzburg - Projekt an der B 1 Wiener Straße

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

§ 1

 

Vom Standpunkt der überörtlichen Raumplanung ist die Verwendung der Grundstücke Nr 2173/2 und 2200/5, beide KG 56551 Hallwang II, für Handelsgroßbetriebe der Kategorie Verbrauchermärkte (§ 17 Abs 9 und 10 lit a ROG 1998) bis zu einer Gesamtverkaufsfläche von 600 m² zulässig.

In Kraft seit 22.03.2008 bis 31.12.9999
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