Vom Standpunkt der überörtlichen Raumplanung ist die Verwendung der Grundstücke Nr 2485/2 und 2485/3, beide KG Eugendorf, für Handelsgroßbetriebe der Kategorie Bau-, Möbel- oder Gartenmärkte gemäß § 17 Abs 9 und 10 lit d ROG 1998 bis zu einer Gesamtverkaufsfläche von 1.800 m² einschließlich der bereits bestehenden Verkaufsflächen zulässig.
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