§ 42b Sbg. SF (weggefallen)

Sbg. SF - Salzburger Stiftungs- und Fondsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 16.08.2024
§ 42b Sbg. SF seit 31.12.2023 weggefallen.
In Kraft seit 01.01.2024 bis 31.12.9999
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