§ 2 Sbg. RBV

Sbg. RBV - Salzburger Rechtsbereinigungsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

Inkrafttreten

 

§ 2

 

Diese Verordnung tritt mit 1. April 1997 in Kraft.

In Kraft seit 01.04.1997 bis 31.12.9999
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