Kundmachung - Aufhebung einer Bestimmung des Salzburger Landessicherheitsgesetzes - durch den Verfassungsgerichtshof (Sbg. KABLV) Fundstelle

Sbg. KABLV - Kundmachung - Aufhebung einer Bestimmung des Salzburger Landessicherheitsgesetzes - durch den Verfassungsgerichtshof

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

Kundmachung der Landeshauptfrau von Salzburg vom 12. Juli 2012 über die Aufhebung einer Bestimmung des Salzburger Landessicherheitsgesetzes durch den Verfassungsgerichtshof als verfassungswidrig
StF: LGBl Nr 53/2012 (VfGH)

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des Art 140 Abs 5 des Bundes-Verfassungsgesetzes in Zusammenhalt mit § 64 Abs 2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl Nr 85, jeweils in der geltenden Fassung wird kundgemacht:

In Kraft seit 17.07.2012 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu Kundmachung - Aufhebung einer Bestimmung des Salzburger Landessicherheitsgesetzes - durch den Verfassungsgerichtshof (Sbg. KABLV) Fundstelle


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Kundmachung - Aufhebung einer Bestimmung des Salzburger Landessicherheitsgesetzes - durch den Verfassungsgerichtshof (Sbg. KABLV) Fundstelle selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu Kundmachung - Aufhebung einer Bestimmung des Salzburger Landessicherheitsgesetzes - durch den Verfassungsgerichtshof (Sbg. KABLV) Fundstelle


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu Kundmachung - Aufhebung einer Bestimmung des Salzburger Landessicherheitsgesetzes - durch den Verfassungsgerichtshof (Sbg. KABLV) Fundstelle


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu Kundmachung - Aufhebung einer Bestimmung des Salzburger Landessicherheitsgesetzes - durch den Verfassungsgerichtshof (Sbg. KABLV) Fundstelle eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis Sbg. KABLV Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen
Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 1 Sbg. KABLV