Salzburger Bautechnikverordnung (Sbg. BTV) Fundstelle

Sbg. BTV - Salzburger Bautechnikverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.12.2024

Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 22. Juni 2016, mit der bautechnische Anforderungen für bauliche Anlagen festgelegt und die Salzburger Altstadterhaltungsverordnung 1982, die II. Schutzzonen-Erhaltungsverordnung, die Gassicherheitsverordnung und die Klärschlamm-Bodenschutzverordnung geändert werden
StF: LGBl Nr 55/2016

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund § 6 Abs 1 des Salzburger Bautechnikgesetzes 2015 – BauTG, LGBl Nr 1/2016, wird verordnet:

In Kraft seit 01.07.2016 bis 31.12.9999
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