Inhaltsverzeichnis |
§ 1 Begriffsbestimmungen und grundlegende Vorgaben
§ 2 Anwendungsbereich
§ 3 Ziele und Grundsätze der Abfallwirtschaft
§ 4 Abfallwirtschaftliche Planung des Landes
§ 5 Information der Öffentlichkeit und Umweltprüfung
§ 6 Verträglichkeitsprüfung bei Europaschutzgebieten
§ 7 Abfallvermeidung bei Veranstaltungen
§ 8 Öffentlichkeitsarbeit und Abfallberatung durch die Gemeinden
§ 9 Datenverwaltung
2. Abschnitt§ 9a Aufgabenzuordnung
§ 10 Erfassung von gemischten und sperrigen Siedlungsabfällen
§ 11 Erfassung von biogenen und getrennt zu sammelnden Siedlungsabfällen (Altstoffen) sowie von sonstigen Abfällen
§ 12 Pflichten der Liegenschaftseigentümer
§ 13 Eigentumsübergang
§ 14 Abfuhrordnung der Gemeinde
§ 14a Anforderungen an die Erfassung von Abfällen
§ 14b Förderung der Wiederverwendung
3. Abschnitt§ 15 Einrichtung von Abfallverbänden
4. Abschnitt§ 16 Betriebsunterbrechungen und -störungen
§ 17 Abfallwirtschaft und Katastrophenschutz
5. Abschnitt§ 18 Gebührenarten und Gebührenschuldner
§ 19 Tarife
§ 20 Entstehen des Gebührenanspruchs
§ 21 Vorschreibung und Fälligkeit
6. Abschnitt§ 22 Überwachung und Auskunft
§ 23 Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes
§ 24 Strafbestimmungen
7. Abschnitt§ 25 Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde; Abfallverbände
§ 26 Verweisungen auf Bundesrecht
§ 26a Umsetzungs- und Informationsverfahrenshinweis
§ 27 In- und Außerkrafttreten
§ 28 Übergangsbestimmungen
§ 29 Inkrafttreten novellierter Bestimmungen und Übergangsbestimmungen dazu
§ 30 (Anm: entfallen auf Grund LGBl Nr 14/2018) § 30 (Anm: entfallen auf Grund Landesgesetzblatt Nr 14 aus 2018,)
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