§ 1 Sbg. AW 1990 AL § 1 

Sbg. AW 1990 AL - Aufhebung des Salzburger Wohnbauförderungsgesetzes 1990 und Auflösung des Landeswohnbaufonds

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

(1) Das Salzburger Wohnbauförderungsgesetz 1990 (S.WFG 1990), LGBl Nr 1/1991, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 119/2011 und berichtigt durch die Kundmachung LGBl Nr 60/2015, wird aufgehoben.

(2) Für Förderungen nach dem S.WFG 1990, die auf Grund von vor dem 1. April 2015 eingebrachten Ansuchen zugesagt oder zugesichert worden sind, gilt § 50 Abs. 2 des Salzburger Wohnbauförderungsgesetzes 2015.

In Kraft seit 01.01.2016 bis 31.12.9999
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