Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 30. November 2004, G 83/04 – 4, zugestellt am 18. Jänner 2005, die Wortfolge "von einer Betriebsstätte des Unternehmers" und das Wort "aus" im zweiten Satz des § 32 Abs 3 des Gesetzes vom 25. September 1985 über den Fremdenverkehr im Lande Salzburg (Salzburger Fremdenverkehrsgesetz), LGBl Nr 94/1985, als verfassungswidrig aufgehoben. Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Kraft.
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