Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 30. November 2004, G 83/04 – 4, zugestellt am 18. Jänner 2005, die Wortfolge "von einer Betriebsstätte des Unternehmers" und das Wort "aus" im zweiten Satz des § 32 Abs 3 des Gesetzes vom 25. September 1985 über den Fremdenverkehr im Lande Salzburg (Salzburger Fremdenverkehrsgesetz), LGBl Nr 94/1985, als verfassungswidrig aufgehoben. Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Kraft.
Kundmachung der Landeshauptfrau von Salzburg vom 26. Jänner 2005 über die Aufhebung von Teilen einer Bestimmung im Salzburger Fremdenverkehrsgesetz durch den Verfassungsgerichtshof
StF: LGBl Nr 14/2005
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des Art 140 Abs 5 und 6 des Bundes-Verfassungsgesetzes in Zusammenhalt mit § 64 Abs 2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl Nr 85, jeweils in der geltenden Fassung wird kundgemacht: