Mittel des Fonds
(1) Die Mittel des Fonds werden aufgebracht durch
a) | Zuwendungen der Stadt Salzburg; | |||||||||
b) | Zuwendungen des Landes; | |||||||||
c) | die Aufnahme von Darlehen durch den Fonds; | |||||||||
d) | die Erträgnisse aus dem Fondsvermögen; | |||||||||
e) | Stiftungen und sonstige Zuwendungen und Einnahmen. |
(2) Die Zuwendungen der Stadt Salzburg und des Landes haben im Kalenderjahr im Verhältnis 60:40 zu erfolgen.
(3) Die Mittel des Fonds sind gesondert von den Geldbeständen des Landes und der Stadt Salzburg zinsbringend anzulegen.
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