Baupolizeigesetz 1997 (S-BauPolG) Fundstelle

S-BauPolG - Baupolizeigesetz 1997

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 29.03.2025
  1. § 0 heute
  2. § 0 gültig ab 01.08.2021 zuletzt geändert durch LGBl Nr 62/2021
  3. § 0 gültig von 18.05.2019 bis 31.07.2021 zuletzt geändert durch LGBl Nr 33/2019
  4. § 0 gültig von 01.07.2016 bis 17.05.2019 zuletzt geändert durch LGBl Nr 1/2016
  5. § 0 gültig von 01.11.2014 bis 30.06.2016 zuletzt geändert durch LGBl Nr 76/2014
  6. § 0 gültig von 01.05.2013 bis 17.10.2014 zuletzt geändert durch LGBl Nr 32/2013
  7. § 0 gültig von 05.07.1997 bis 30.04.2013

§ 1

Begriffsbestimmungen

§ 2

Bewilligungspflichtige Maßnahmen

§ 3

Anzeigepflichtige bewilligungsfreie Maßnahmen

§ 3a

Mitteilungsverfahren für bewilligungspflichtige technische Einrichtungen

§ 4

Unterlagen bei Bewilligungsansuchen

§ 5

Pläne und technische Beschreibung

§ 6

Duldung technischer Vorarbeiten

§ 7

Parteien

§ 7a

Bautechnische Nachbarrechte

§ 8

Ermittlungsverfahren

§ 8a

Übergangene Nachbarn

§ 8b

Begutachtung durch den Gestaltungsbeirat

§ 9

Entscheidungen über das Bewilligungsansuchen

§ 10

Vereinfachtes Verfahren

§ 11

Zur Ausführung baulicher Maßnahmen befugte Personen

§ 12

Beginn der Ausführung einer baulichen Maßnahme

§ 13

Rücksichten bei der Ausführung baulicher Maßnahmen

§ 14

Duldung der Inanspruchnahme fremder Liegenschaften

§ 15

Überprüfung der Ausführung der baulichen Maßnahme

§ 16

Folgen der bescheidwidrigen oder nicht bewilligten Ausführung baulicher Maßnahmen

§ 17

Vollendung der baulichen Maßnahme

§ 17a

Energieausweis von Bauten

§ 17b

Renovierungspass

§ 17c

Energieausweisdatenbank

§ 18

Orientierungsnummern

§ 19

Instandhaltung und Benützung baulicher Anlagen

§ 19a

Wiederkehrende Überprüfungen

§ 19b

Inspektion über die Energieeffizienz von Heizungs- und Klimaanlagen

§ 19c

(Anm: entfallen auf Grund LGBl Nr 76/2014)

§ 20

Aufsicht über den Bauzustand baulicher Anlagen und die Benützung von Bauten

§ 21

Besondere Bestimmungen für baupolizeiliche Beseitigungs- und Abbruchaufträge

§ 22

Behörden

§ 22a

Digitale Bauverwaltung

§ 23

Strafbestimmungen

§§ 24,

24a und 24b Inkrafttreten novellierter Bestimmungen und Übergangsbestimmungen dazu

§ 25

Umsetzungshinweis und Verweisungen auf Unionsrecht

In Kraft seit 01.08.2021 bis 31.12.9999
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