Art. 2 RFEV (weggefallen)

RFEV - Rundfunk- u Fernsehrundfunk-Empfangsanlagen

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
Art. 2 RFEV seit 31.12.2018 weggefallen.
In Kraft seit 01.01.2019 bis 31.12.9999
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