§ 4 R-ÜG

R-ÜG - Rechts-Überleitungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 10.06.2024

(1) Dieses Verfassungsgesetz tritt rückwirkend mit 10. April 1945 in Kraft. Die Kundmachungen gemäß § 1, Abs. (2), können jedoch für die Aufhebung einzelner Rechtsvorschriften auch einen anderen Zeitpunkt bestimmen.

(2) Der Titel, § 1 Abs. 2 und 4 und § 5 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 100/2003 treten mit 1. Jänner 2004 in Kraft. Zugleich tritt § 3 außer Kraft.

In Kraft seit 22.11.2003 bis 31.12.9999
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