Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
Teilauszug gemäß § 58 PStG 2013 über das Bestehen einer Ehe oder einer eingetragenen Partnerschaft
(Anm.: Anlage 10 ist als PDF dokumentiert)
In Kraft seit 01.04.2017 bis 31.12.9999
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