(1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
(2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Höhe der Gebühren in Vergabenachprüfungsverfahren festgelegt wird (Oö. Vergabe-Pauschalgebührenverordnung 2007), LGBl. Nr. 23/2007, außer Kraft.
(3) Für die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens gemäß Abs. 1 anhängigen Verfahren gelten die bisherigen Gebührensätze.
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