§ 1 Oö. VKASSOTV (Verordnung über Kostenersatz in Angelegenheiten der Sozialhilfe zwischen den Sozialhilfeträgern von Oberösterreich, Tirol und Vorarlberg), (weggefallen) - JUSLINE Österreich
§ 1 Oö. VKASSOTV (weggefallen)
Oö. VKASSOTV - Verordnung über Kostenersatz in Angelegenheiten der Sozialhilfe zwischen den Sozialhilfeträgern von Oberösterreich, Tirol und Vorarlberg
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