Diese Verordnung tritt mit 1. Oktober 1991 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der o.ö. Landesregierung über die Höhe der Entschädigung der Mitglieder (Ersatzmitglieder) der Schiedskommission nach dem O.ö. Krankenanstaltengesetz, LGBl. Nr. 72/1975, außer Kraft.
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