§ 2 Oö. VBS

Oö. VBS - Verordnung betreffend den Berechtigungsschein nach dem Oö. Sportgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.12.2024

§ 2

 

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend Form und Inhalt des Berechtigungsscheines, LGBl. Nr. 136/1997, außer Kraft.

In Kraft seit 30.08.2003 bis 31.12.9999
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