§ 2 Oö. RBG 1995

Oö. RBG 1995 - Oö. Rechtsbereinigungsgesetz 1995

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

§ 2

 

Dieses Landesgesetz tritt am 1. Juli 1995 in Kraft.

In Kraft seit 01.07.1995 bis 31.12.9999
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