Zulassungsvoraussetzungen
Zur Physikatsprüfung sind Bedienstete zuzulassen, wenn sie
1. | abgesehen von der Physikatsprüfung, die Ernennungserfordernisse für die Verwendung im amtsärztlichen Dienst erfüllen, | |||||||||
2. | eine mindestens dreimonatige Verwendung in der Abteilung Landessanitätsdirektion des Amtes der Oö. Landesregierung absolviert haben und | |||||||||
3. | sich zur Physikatsprüfung schriftlich bei der Abteilung Landessanitätsdirektion des Amtes der Oö. Landesregierung angemeldet haben. |
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