§ 2 Oö. PEV 2005

Oö. PEV 2005 - Oö. Pflegevertretungs-Entschädigungs-Verordnung 2005

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.12.2024

§ 2

 

Diese Verordnung tritt rückwirkend mit 1. Jänner 2005 in Kraft.

In Kraft seit 01.01.2005 bis 31.12.9999
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