§ 5 Oö. LZK

Oö. LZK - Oö. Landesbediensteten-Zuweisungsgesetz - Kuranstalten

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024

§ 5

Inkrafttreten

 

Dieses Landesgesetz tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.

In Kraft seit 01.01.2002 bis 31.12.9999
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