(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2012 in Kraft.
(2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Oö. Landesverwaltungsabgabenverordnung 2001 (Oö. LVV 2001), LGBl. Nr. 135, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 57/2010, außer Kraft; sie ist jedoch weiterhin auf Amtshandlungen anzuwenden, die vor dem 1. Jänner 2012 vorgenommen wurden.
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