§ 5 Oö. LG 2001

Oö. LG 2001 - Oö. Landes- und Gemeinde-Überwachungsgebührenverordnung 2001

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

§ 5

 

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.

 

(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Landes- und Gemeinde-Überwachungsgebührenverordnung 1998, LGBl. Nr. 100, außer Kraft; sie ist jedoch weiterhin auf Sachverhalte anzuwenden, die sich vor dem 1. Jänner 2002 ereignet haben.

In Kraft seit 01.01.2002 bis 31.12.9999
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