Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
3. ABSCHNITT
Schlußbestimmungen
1.
Personenbezogene Bezeichnungen in dieser Verordnung gelten jeweils auch in ihrer weiblichen Form.
2.
Diese Verordnung tritt rückwirkend mit 1. März 1994 in Kraft.
In Kraft seit 01.03.1994 bis 31.12.9999
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