Oö. Gemeindevertretungsdaten-Verordnung (Oö. GVDV) Fundstelle

Oö. GVDV - Oö. Gemeindevertretungsdaten-Verordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.12.2024

Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Festsetzung der Art der Übermittlung der gültig eingebrachten Wahlvorschläge, des Wahlergebnisses und jeder Änderung in der Zusammensetzung des Gemeinderates und des Gemeindevorstands (Oö. Gemeindevertretungsdaten-Verordnung)

StF: LGBl. Nr. 97/2003

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 84 Abs. 3 der Oö. Kommunalwahlordnung, LGBl. Nr. 81/1996, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 42/2003 und des § 29 Abs. 7 der Oö. Gemeindeordnung 1990, LGBl. Nr. 91, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 75/2003, wird verordnet:

In Kraft seit 30.08.2003 bis 31.12.9999
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