§ 86 Oö. GBG 2001 (weggefallen)

Oö. GBG 2001 - Oö. Gemeindebedienstetengesetz 2001

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.12.2024
§ 86 Oö. GBG 2001 seit 31.07.2021 weggefallen.
In Kraft seit 01.08.2021 bis 31.12.9999
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