§ 41 Oö. G-PVWO

Oö. G-PVWO - Oö. Gemeinde-Personalvertretungs-Wahlordnung (V)

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

ABSCHNITT V

 

§ 41

Inkrafttreten

 

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.

In Kraft seit 19.02.1994 bis 31.12.9999
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