§ 35 Oö. FischG (weggefallen)

Oö. FischG - Oö. Fischereigesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.12.2024
§ 35 Oö. FischG seit 05.05.2020 weggefallen.
In Kraft seit 06.05.2020 bis 31.12.9999
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