§ 36 NVG (weggefallen)

NVG - Notarversicherungsgesetz 1972

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.11.2024
§ 36 NVG seit 31.12.2019 weggefallen.
In Kraft seit 01.01.2020 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 36 NVG


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 36 NVG selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 36 NVG


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

1 Diskussion zu § 36 NVG


Pensionssonderzahlungen von Reiseonkel zum § 36 NVG

  • 0,0 bei 0 Bewertungen

Kann mir jemand aus dem Forum mitteilen, ob die Pensions-Sonderzahlung für April, dem Urlaubsgeld und die Sonderzahlung für Oktober, dem Weihnachtsgeld entspricht. Wenn ja, bitte wo dieser Paragraph im Gesetz zu finden ist. Besten Dank im Voraus für Eure Bemühungen. mehr lesen...

§ 36 NVG | 0 Antworten | 1434 Aufrufe | 01.05.15

Sie können zu § 36 NVG eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis NVG Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 35 NVG
§ 37 NVG